Zahl des Monats: 70,7 Prozent

Die Zahl 70,7 Prozent in gelb vor einer Backsteinmauer - Energieversorgung

Viele Privathaushalte heizen immer noch mit Öl und Gas. Vor allem für ältere Bestandsbauten sind diese fossilen Ressourcen immer noch wichtige Energieträger. Aus einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 21. Juli 2022 geht hervor, dass 2019 knapp die Hälfte der privaten Haushalte (41,2 Prozent) Erdgas zur Deckung des Bedarfs an Wohnenergie nutzten.

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Auch für die Industrie ist Gas ein wichtiger Energieträger. 31,2 Prozent des Bedarfs wurden durch Erdgas abgedeckt und 16 Prozent jeweils über Öl und Kohle. Seit Beginn des Ukrainekrieges gerät Deutschland mit dieser Art der Energieversorgung und Beheizung in Schwierigkeiten, da Hauptlieferant Russland über die Pipeline Nordstream 1 die Gaslieferung gedrosselt hat.

Seit dem 27. Juli 2022 fließen nur noch 1,28 Kubikmeter Gas pro Stunde nach Deutschland. Damit sank die Kapazität der Lieferung nach Angaben des russischen Staatskonzerns Gazprom von 40 auf 20 Prozent (Stand 27.07.2022). Der Einsatz von Alternativen gewinnt damit weiter an Bedeutung.

Bei Neubauten sieht die Bilanz bei der Energieversorgung besser aus. 70,7 Prozent der 2021 gebauten Wohnimmobilien wurden komplett oder zum Teil mit erneuerbaren Energien beheizt, wie aus einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 2. Juni 2022 hervorgeht. Und auch die Anzahl der Pelletheizungen stieg nach einer Statistik vom Statista Research Department (Quelle: Statista.com). Von 278.606 mit Holzpellets betriebenen Heizungen im Jahr 2012 soll die Anzahl im Jahr 2022 auf ca. 648.000 (Jahr 2022) klettern. Nur noch 34,3 Prozent der Neubauten nutzen Gas als Hauptenergiequelle.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Nikiko/Depositphotos.com

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