Was tun, wenn die geerbte Immobilie zu teuer wird?

Das Modell eines Hauses steht auf einem Taschenrechner | Immobilie geerbt

Eine Immobilie zu erben, ist oft nicht einfach. Gerade wenn es mehrere Erben gibt, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Dazu ist eine Erbimmobilie oft auch eine finanzielle Frage. Nicht selten tappen Erben in die Schuldenfalle.

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Ist die Erbschaftssteuer zu hoch, bleibt vielen Erben oft nur die Möglichkeit, die Immobilie zu verkaufen. Nutzen Ehepartner oder Kinder die Immobilie mindestens zehn Jahre lang nach dem Erbfall selbst, sind sie von der Erbschaftssteuer befreit. Zudem gelten für Ehepartner, Kinder und andere nahe Verwandte wie Enkelkinder oder Geschwister Freibeträge. Je weiter aber der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser liegt, desto höher wird die Erbschaftssteuer.

Ein Beispiel

Nichten oder Neffen haben im Erbfall einen Steuerfreibetrag in Höhe von 20.000 Euro. Erben sie von Onkel oder Tante eine Immobilie im Wert von 200.000 Euro, müssen 180.000 Euro versteuert werden. In der Steuerklasse 2, zu der Nichten und Neffen gehören, beträgt der Steuersatz 25 Prozent. Bei einem Wert von 180.000 Euro müssen also 45.000 Euro Steuern gezahlt werden.

Die Erbengemeinschaften

Wer nicht alleine erbt, muss seine Miterben auszahlen. Wie viel jedem Erben zusteht, hängt vom Wert der Immobilie ab. Um zu wissen, wie viel die Immobilie wert ist, ist es ratsam, sie von einem Immobilienexperten wie einem Qualitätsmakler bewerten zu lassen.

Die Belastungen

Nicht nur Steuern können ein Immobilienerbe belasten. Auf der Immobilie kann auch eine Hypothek liegen. Wer eine Immobilie erbt, erbt auch – wenn es welche gibt – die Schulden bei der Bank. Die Schulden bei der Bank verteilen sich auf alle Erben. Sie beeinflussen also auch, wie viel sie an die Miterben auszahlen müssen.

Eine Beratung

Was aus der geerbten Immobilie werden soll, muss also gut überlegt sein. Immer wieder unterschätzen Erben, was auf sie zukommt. Erben sollten sich deshalb von einem Immobilienprofi beraten lassen. Ein Makler kann als neutraler Dritter auch zwischen Erben, die sich uneinig sind, vermitteln.

Sie sind sich unsicher, was die beste Lösung für Ihre geerbte Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern und finden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © maxxyustas/Depositphotos.com

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